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 Beleucht mittel Gesetzt!

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Bloody S.O.NRW
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BeitragVerfasst am: Sa März 28, 2009 9:40 pm    Beleucht mittel Gesetzt! Antworten mit ZitatNach oben

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
also verbotene teile!!!!!


für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

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Jakob
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Verfasst am: Sa Mai 19, 2012 6:42 pm    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
M4-ever
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 1:32 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich versteh das irgendwie so, dass nachtsichtgeräte verboten sind...ö sind aber doch nur direkt an der waffe verboten oder???
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Bloody S.O.NRW
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 1:55 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

dann verstehst du es Falsch^^


also ich als Auslnder xD verstehe es glaube ich ganz richtig das Alle zielhilfen mit Montage Nachtsichtgerät verboten sind ?!

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lick_my_ASCII
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 4:11 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Jop, tust du^^
Nachtsichteräte an die Waffe montieren ist genauso wie tacligth etc. verboten, sonst nicht.

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Erpele
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 4:22 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« lick_my_ASCII » hat folgendes geschrieben:
Jop, tust du^^
Nachtsichteräte an die Waffe montieren ist genauso wie tacligth etc. verboten, sonst nicht.


Wenn man großzügig ist, versteht man das mit den Laser, Taclights usw. ja, aber ob du die Nachtsichtvorrichtung auf'm Kopf trägst, oder auf der Waffe montiert hast, ist doch wurscht... Deutsches Gesetz. -.-

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Bloody S.O.NRW
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 4:26 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

tja das sind wiedersprüche im gesetz die es in deutschland öfters gibt
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 4:32 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Bloody S.O.NRW » hat folgendes geschrieben:
tja das sind wiedersprüche im gesetz die es in deutschland öfters gibt


Ist man ja so langsam gewohnt. Echt doof. Naja, ein Nachtsichtgerät lohnt sich bei mir eh nicht. Erstens ist's zu teuer und zweitens will mein Team nur selten abends spielen.

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Bloody S.O.NRW
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 4:39 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ja dann ists schwachsinn
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BeitragVerfasst am: So März 29, 2009 7:50 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

ich wuste ja, dass nachtsichgeräte erlaubt sind.. ich finfe nur, dass es in dem text so rüberkommt
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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 12:45 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

hallo, um das thema mal auf den punkt zu bringen. es sind nur dummys an waffen oder helm erlaubt. alles andere fällt unter den §40 und wird dementsprechen geandet. eine funtionierende lampe am helm ist gleich zu setzten mit einer an der waffe.

alle sachen die zum anbringen an waffen bestimmt sind (taclight, laser, nachtsichtgerät, usw.) sind nach §40waffg verboten.

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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 1:40 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

am helm ist eine lampfe erlaubt!!! überall in deutschland werden nämlich solche verkauft. wenn etwas verboten ist wirds wohl kaum im obi verkauft werden oder? ich jedenfalls kauf mir ne winkelstablampe und steck sie mir in ne tasche an meiner weste
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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 2:05 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

alles womit mal ziele beleuchtet, egal ob am helm oder an der waffe ist verboten. die lampen im baumarkt, sind nicht dafür gedacht. weil man nicht von dem verwendungszweck ausgeht. ich würde mich damit nicht erwischen lassen.
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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 2:30 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

es ist schon immer so, viel sinnloses im Deutscen gesetz...

Lampe an Waffe= Verboten
Lampe rechts und Waffe links in der hand= erlaubt

Nachsichtgerät aufm Kopf udn Waffe in Hand= erlaubt
Nachscichtgerät auf Waffe= verboten....


Was ne Logig!

Genauso: Softairs verbieten aber Luftgewehre etc. erlaubt lassen.....

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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 4:43 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

das muss man nicht verstehn. wenn ich alt genug bin werd ich im ausland spielen!
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BeitragVerfasst am: So Jun 14, 2009 5:31 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« M4-ever » hat folgendes geschrieben:
das muss man nicht verstehn. wenn ich alt genug bin werd ich im ausland spielen!


ich werd wenn ich hier so 50 bin auf jeden Fall auswandern und "wie Welt erkunden", ne einfach alles verkaufen und nach USA gehen. ich Liebe das Land!

Aber ich weiß: Die jetzigen Pläne in der Jugenzeit will man vl. später garnet mehr....

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