Verfasst am:
Sa März 28, 2009 9:40 pm Beleucht mittel Gesetzt!
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste
also verbotene teile!!!!!
für Schusswaffen bestimmte
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen; _________________ Fuck the System
Verfasst am:
So März 29, 2009 1:55 pm (Kein Titel)
dann verstehst du es Falsch^^
also ich als Auslnder xD verstehe es glaube ich ganz richtig das Alle zielhilfen mit Montage Nachtsichtgerät verboten sind ?! _________________ Fuck the System
Verfasst am:
So März 29, 2009 4:11 pm (Kein Titel)
Jop, tust du^^
Nachtsichteräte an die Waffe montieren ist genauso wie tacligth etc. verboten, sonst nicht. _________________ Der Teufel trägt Prada? Na und? Der Tod trägt n G36!
Verfasst am:
So März 29, 2009 4:22 pm (Kein Titel)
« lick_my_ASCII » hat folgendes geschrieben:
Jop, tust du^^
Nachtsichteräte an die Waffe montieren ist genauso wie tacligth etc. verboten, sonst nicht.
Wenn man großzügig ist, versteht man das mit den Laser, Taclights usw. ja, aber ob du die Nachtsichtvorrichtung auf'm Kopf trägst, oder auf der Waffe montiert hast, ist doch wurscht... Deutsches Gesetz. -.- _________________
Verfasst am:
So März 29, 2009 4:32 pm (Kein Titel)
« Bloody S.O.NRW » hat folgendes geschrieben:
tja das sind wiedersprüche im gesetz die es in deutschland öfters gibt
Ist man ja so langsam gewohnt. Echt doof. Naja, ein Nachtsichtgerät lohnt sich bei mir eh nicht. Erstens ist's zu teuer und zweitens will mein Team nur selten abends spielen. _________________
Verfasst am:
So Jun 14, 2009 12:45 pm (Kein Titel)
hallo, um das thema mal auf den punkt zu bringen. es sind nur dummys an waffen oder helm erlaubt. alles andere fällt unter den §40 und wird dementsprechen geandet. eine funtionierende lampe am helm ist gleich zu setzten mit einer an der waffe.
alle sachen die zum anbringen an waffen bestimmt sind (taclight, laser, nachtsichtgerät, usw.) sind nach §40waffg verboten. _________________ MESS WITH THE BEST, DIE LIKE THE REST
am helm ist eine lampfe erlaubt!!! überall in deutschland werden nämlich solche verkauft. wenn etwas verboten ist wirds wohl kaum im obi verkauft werden oder? ich jedenfalls kauf mir ne winkelstablampe und steck sie mir in ne tasche an meiner weste _________________ [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
alles womit mal ziele beleuchtet, egal ob am helm oder an der waffe ist verboten. die lampen im baumarkt, sind nicht dafür gedacht. weil man nicht von dem verwendungszweck ausgeht. ich würde mich damit nicht erwischen lassen. _________________ MESS WITH THE BEST, DIE LIKE THE REST