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 Das Führen von Einhandmessern unter 18

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Asator
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 6:51 pm    Das Führen von Einhandmessern unter 18 Antworten mit ZitatNach oben

So, hat nich ganz mit Airsoft zutun, aber da ich mich gerne absicher und Onkel Google da nicht ganz soo aufschlussreich ist, dachte ich frag ich hier. WaffG ist ja bekannt hier( sollte Wink ).

So, da ich mich ja mit Fotografie etc. beschäftige und demnächst auch mich auch mal an die Nachtfotografie machen werde, ist das dann doch relativ unsicher.

Dürfte ich mit meinen 16 Jahren ein Einhandmesser (z.B. ) zum Selbstschutz führen?

Was ich bis jetzt herausgefunden habe ist, dass man solche Messer führen darf, nur halt nicht grundlos.

Danke schonmal für Antworten,
Grüße.

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Jakob
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Verfasst am: Di Mai 22, 2012 11:13 am    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
SL8_Sniper
Super Master Berserker HA 12
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:01 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das führen von Einhandmessern in der Öffentlichkeit ist verboten!
Und ein begründetes Interesse wirst du wohl kaum vorweisen können Embarassed

Sei bitte nicht beleidigt, aber mal ehrlich für was willst du so ein Ding zum Selbstschutz? Meiner Meinung nach, ist da ein griffbereites Handy Wirksamer. Confused

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G18C = Mubbel
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Mubbel
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:04 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@fipzide darüber lässt sich streiten
Wie soll man sich gegen ein angreifer mit ein Handy weren?
Da bringt ein messer schon mehr

Und ich glaube kaum das dir das ein polizist glaubt...

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Dubstep Rules!!!

G18c ist weg? Denkste hier ist er nur mit anderen Namen!

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Asator
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:06 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Soll ich das jemanden an den Kopf werfen? Naja muss man mit leben.

Und ein Anliegen ist das ja sehr wohl. Einem Kumpel meines Cousins haben mal welche Nachts als er am fotografieren war angegriffen, und er hat sie allein durchs ziehen des Messers abgeschreckt. Pfefferspray geht auch, aber nicht in Deutschland...

Rechtslage => :F

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SL8_Sniper
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:09 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« G18c » hat folgendes geschrieben:
[...]Wie soll man sich gegen ein angreifer mit ein Handy wehren?[...]

Gegenfrage, was willst du mit einem Messer? zuschauen, wie des der potentielle Angreifer mit einer Handbewegung aus deiner Hand schlägt, und gegen dich richtet? (Ich weiß zwar nicht, ob des dafür auch Videos auf Youtube gibt, aber wenn man des zwei mal geübt hat, geht des beinahe automatisch... ) :roll:

Edit: Bin zwar leider kein Rechtsanwalt, aber meiner Meinung nach, ist Pfefferspray um etliches einfacher, da man da wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wenigstens "noch" auf Notwehr plädieren kann.

BS: Im Übrigen macht des auch keinen wirklichen Unterschied, ob 18 oder 16

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Asator
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:14 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« SL8_Sniper » hat folgendes geschrieben:

Gegenfrage, was willst du mit einem Messer? zuschauen, wie des der potentielle Angreifer mit einer Handbewegung aus deiner Hand schlägt, und gegen dich richtet? (Ich weiß zwar nicht, ob des dafür auch Videos auf Youtube gibt, aber wenn man des zwei mal geübt hat, geht des beinahe automatisch... ) :roll:

Edit: Bin zwar leider kein Rechtsanwalt, aber meiner Meinung nach, ist Pfefferspray um etliches einfacher, da man da wenn die Voraussetzungen gegeben sind, wenigstens "noch" auf Notwehr plädieren kann.


Bei dem Messer, geht es ja auch um Abschreckung, weniger als um eine wirkliche Verteidigung.

Ist Pfefferspray nicht verboten in Deutschland, und nur für Tierabwehr zugelassen?!

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SL8_Sniper
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:22 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Asator » hat folgendes geschrieben:
[...]
Bei dem Messer, geht es ja auch um Abschreckung, weniger als um eine wirkliche Verteidigung.[...]

Des könnte dann auch der Grund sein, wieso Messer auch als Anscheinswaffen zu betrachten sind Rolling Eyes


« Asator » hat folgendes geschrieben:
[...]Ist Pfefferspray nicht verboten in Deutschland, und nur für Tierabwehr zugelassen?!


Darin liegt ja logischerweise auch dein begründetes und anerkanntes Interesse, wieso du des mit dir führen darfst. Cool

Und solange bei der Notwehr die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, hast du auch kein Problem Very Happy

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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:28 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« SL8_Sniper » hat folgendes geschrieben:

« Asator » hat folgendes geschrieben:
[...]Ist Pfefferspray nicht verboten in Deutschland, und nur für Tierabwehr zugelassen?!


Darin liegt ja logischerweise auch dein begründetes und anerkanntes Interesse, wieso du des mit dir führen darfst. Cool

Und solange bei der Notwehr die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt, hast du auch kein Problem Very Happy


So, was ich jetzt bis jetzt herausgefunden habe zum Thema Spray: Gele scheinen nur für Tierabwehr zugelassen zu sein, Abwehrgase jedoch auch für Menschen (z.B. )
Man berichtige mich gerne.

Wenn man das aber liest will man das garnicht benutzen müssen ( man will auch nicht in die Situation kommen, dass man das überhaupt brauchen würde, aber zB bei betrunkenkenen etc, you never know).

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Matze
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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:32 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Pfefferspray darf laut den Herstellern nur gegen Tiere verwendet werden. Allerdings wird das ganze vermutlich akzeptiert, wenn du es in einer Notsituation verwendest. Allerdings würde ich mir dabei nocheinmal die Bestätigung von deiner zutändigen Polizeidienststelle holen. Fragen kostet nichts.

Zum Messer: Ist für dich illegal. Ich hatte fast das selbe vor. Allerdings war es ein extra Rettungsmesser, mit welchem man auch Frontscheiben aus Autos sägen kann usw ([Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
), welches ich auch verwenden kann, da ich in der Freiwilligen Feuerwehr (mit Hilfeleistungszug, haben also des öfteren mit PKW/LKW Unfällen zu tun) tätig bin. Fachwissen ist also vorhanden, um als Ersthelfer enorm helfen zu können. Als ich dann bei meiner zuständigen Polizeidienststelle mit der Frage ka, ob ich es führen darf in meiner Freizeit, wurde eine höhere Stelle befragt (irgendeine Polizei Akademie), welche die Auskunft gab, das meine Tätigkeit in der Feuerwehr kein begründetes Interesse sei und ich das Messer nur bei Diensten, Einsätzen und sonstigen Feuerwehr-Veranstaltungen führen, sprich im Gürtelhoster tragen darf.

Viel Text ich weiß, deswegen nochmal zusammengefasst: Nein ein Einhandmesser darfst du nicht führen, da du kein begründetes Interesse vorweisen kannst.

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BeitragVerfasst am: Do Nov 18, 2010 7:35 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

okey also Messer: Pfui, Pfefferspray nochmal bei der örtlichen Polizei fragen.

Dann denk ich kann hier geclosed werden. Danke Leute.

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