Verfasst am:
Do Jun 03, 2010 4:27 pm Deutschlandflagge auf Flecktarnkleidung
Hallo,
in unserem Team ist die Dikusion aufgekommen, ob man auf seiner Felcktarnkleidung eine Deutschlandflagge tragen darf.
Denn Uniformen mit Flagge darf man nicht tragen bzw. muss die Flagge entfernen.
Wie siehts bei einer Flecktarn Jacke o.a. aus?
Grüße _________________
Wo soll das hinführen, wie weit soll das gehen?
Selbst ein Baum ohne Wurzeln kann nicht bestehen!
Doch wir sind verpflichtet dies zu bewahren!
Unser Tirol gibts seit zwölfhundert Jahren!
Patriotismus heißt Heimatliebe,
Respekt vor dem Land und Verachtung der Kriege!
Wir stehen dafür mit unseren Namen!
wir werden unsere Wurzeln immer bewahren!
Mh, im Internet kursieren unzählige Diskussionen über dieses Thema, denn: Ein Tragen ist gemäß dem Gesetz ordnungswidrig, ein Entfernen aber auch... Da scheiden sich die Geister... Bei Wikipedia einfach mal Hoheitsabzeichen eingeben, so heißt datte Ding nämlich _________________ mfg Grossi
[Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Also ich für meinen Teil denke, dass es niemanden juckt ob man eine Flagge drauf hat oder nicht...Gibt ja sehr viele Personen die Uniformen auch in ihrer Freizeit tragen... _________________
Wo soll das hinführen, wie weit soll das gehen?
Selbst ein Baum ohne Wurzeln kann nicht bestehen!
Doch wir sind verpflichtet dies zu bewahren!
Unser Tirol gibts seit zwölfhundert Jahren!
Patriotismus heißt Heimatliebe,
Respekt vor dem Land und Verachtung der Kriege!
Wir stehen dafür mit unseren Namen!
wir werden unsere Wurzeln immer bewahren!
Also ich trag meine flecktarn jacke mit deutschlandflagge an den armen auch oft in meiner freizeit und schon an recht vielen polizisten vorbeigegangen und die haben die flagge gesehen
haben zwar mich n paar mal angesehen aber mehr war das auch nicht
hab die jacke aus nen bundeswehr laden irgendwo in der nähe von wunstorf kann aber auch weiter weg sein weis nicht mehr genau _________________ Bereits Erfolgreich gehandelt mit:HiddenRangers x2, -Tobio-,Capere,M4-ever,Starkiller,-Duke-,
Dubstep Rules!!!
G18c ist weg? Denkste hier ist er nur mit anderen Namen!
MMh aber irgendeine Regelung muss es doch geben, sonst würden ja nicht so viele sagen, dass es illegal ist _________________ Rot ist nur mein Job als Moderator!
Also bis jetzt habe ich das das erstemal gehört das das verboten(ilegal) ist mit so ner flecktarn jacke mit deutschlandflagge
und was soll daran bitte ilegal sein? _________________ Bereits Erfolgreich gehandelt mit:HiddenRangers x2, -Tobio-,Capere,M4-ever,Starkiller,-Duke-,
Dubstep Rules!!!
G18c ist weg? Denkste hier ist er nur mit anderen Namen!
Verfasst am:
Fr Jun 04, 2010 10:52 am (Kein Titel)
« M4-ever » hat folgendes geschrieben:
also ich hab das so verstanden:
Hoheitszeichen dürfen dranbleiben
Rangabzeichen nicht
Genauso denke ich es auch, schließlich werden die Jacken mit Hoheitsabzeuchen auch frei verkauft.
Kann man das als Endresultat so stehen lassen? _________________
Wo soll das hinführen, wie weit soll das gehen?
Selbst ein Baum ohne Wurzeln kann nicht bestehen!
Doch wir sind verpflichtet dies zu bewahren!
Unser Tirol gibts seit zwölfhundert Jahren!
Patriotismus heißt Heimatliebe,
Respekt vor dem Land und Verachtung der Kriege!
Wir stehen dafür mit unseren Namen!
wir werden unsere Wurzeln immer bewahren!
Genau genommen dürften wir nicht mal ne Uniform tragen...
§ 132a
Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen
(1) Wer unbefugt
1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,
2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,
3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder
4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Den in Absatz 1 genannten Bezeichnungen, akademischen Graden, Titeln, Würden, Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten auch für Amtsbezeichnungen, Titel, Würden, Amtskleidungen und Amtsabzeichen der Kirchen und anderen Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts.
(4) Gegenstände, auf die sich eine Straftat nach Absatz 1 Nr. 4, allein oder in Verbindung mit Absatz 2 oder 3, bezieht, können eingezogen werden.
Nur um mal auf den Gesetzestext zu verweisen den HNX-Sniper freundlicherweise im SAF05 gepostet hat.
Jedoch wird das meistens tolleriert, es gab aber auch schon Fälle in denen Polizisten jemanden angesprochen haben und ihn aufforderten die Flagge abzumachen, wenn er nicht bei der Bundeswehr ist.