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 Feuerwerk - Jetzt legal ?

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Fantasyx3
Master Beserker GB1
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Anmeldungsdatum: 27.08.2010
Beiträge: 309





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BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 3:53 pm    Feuerwerk - Jetzt legal ? Antworten mit ZitatNach oben

Hi Leute,

ich habe vor mir demnächst Feuerwerk für Halloween zu kaufen. Habe im Internet schon viel Zeugs rausgesucht. Jetzt wollte ich fragen ob es legal ist jetzt schon das Feuerwerk zu kaufen und ist es überhaupt es an Halloween hochgehen zu lassen? (ALSO KEINE RAKETEN !! NUR Effekt-Feuerwerk, Böller, Knallfrösche,usw...)

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Jakob
Master Beserker GB 16




Alter: 16 Jahre

Beiträge: 683






Verfasst am: Di Mai 22, 2012 1:28 pm    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
Nepharius
Double Master Beserker GB 9
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Geschlecht:
Alter: 18
Anmeldungsdatum: 07.03.2010
Beiträge: 732



Wohnort: Winsen Luhe


Erkannt anhand der IP Adresse
BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 4:05 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Böller zu Halloween..Wollt ihr etwas Briefkästen hochjagen?
_________________
Bereits gehandelt mit: Seuchenhexer

Siehe Oben

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Fantasyx3
Master Beserker GB1
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Anmeldungsdatum: 27.08.2010
Beiträge: 309





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BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 4:09 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nein Very HappyD Wir wollen ja net übertreiben...Nur einfach mal auf den Boden werfen, hinter ein Hindernis rennen und dann wieder einen Werfen Very Happy Wir wollen ja auch Spaß an Halloween haben...
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wischmob
Storm Buster (FA03)
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Anmeldungsdatum: 20.06.2010
Beiträge: 117





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BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 4:16 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Soviel ich weis gibt es ein Gesetz, nachdem man nur am 31.12 bzw. 01.01(Und das auch nur ab einer bestimmten Uhrzeit) in jedem Jahr feuerwerken darf. Ausgenommen davon ist nur dieses "Kinderfeuerwerk" das man schon unter 18 Jahren bekommt.

Sei nicht so faul und google selbst...
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ChillerKing
StormWriter (D04)
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Anmeldungsdatum: 21.07.2010
Beiträge: 65





Erkannt anhand der IP Adresse
BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 4:24 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Stimmt, Jugendfeuerwerk darf das ganze Jahr über verkauft werden.

Bei S-P kannst du Jugendfeuerwerk bestellen:
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Dürfte für eure Zwecke wohl ausreichen Wink

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SL8_Sniper
Super Master Berserker HA 12
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Anmeldungsdatum: 21.06.2009
Beiträge: 3063





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BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 5:00 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« ChillerKing » hat folgendes geschrieben:
Stimmt, Jugendfeuerwerk darf das ganze Jahr über verkauft werden.

[...]


Ist auch meine Information die ich habe. Allerdings sind soweit ich weiß (lass mich gerne eines besseren belehren, wenn jemand ein Gesetz weiß wo des anders drinnen steht) Böller kein Jugendfeuerwerk und dürfen nur an Silvester legal verwendet werden.

_________________
-- Das nächste mal voraussichtlich online am -xx.xx.12- --

Homino homini lupus est.


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bereits gehandelt mit: Pvt. Paula , Meiny , HiddenRangers , -Tobio- , m14Fan , Matze , Pfannkuchenkilla , wischmob , berndschmeja , hauzuwienix , Mubbel ,

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Fantasyx3
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Anmeldungsdatum: 27.08.2010
Beiträge: 309





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BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 5:08 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also ich hab eine Seite die Jugendfeuerwerk verkauft gelesen, dass dieses Feuerwerk ganzjährig verkauft und auch benutzt werden darf.
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Capere
Site Admin
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Anmeldungsdatum: 17.01.2008
Beiträge: 2655





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BeitragVerfasst am: Di Okt 12, 2010 5:19 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Pyrotechnik ist in verschiedene Klassen unterteilt:

Klasse 1, welche ganzjährig gekauft und genutzt werden darf (auch unter 18 Jahren)

Klasse 2, welche nur an den letzten 3 Tagen des Jahres verkauft und nur am 31.12. und 01.01. genutzt werden darf (sofern man volljährig ist)

Klasse T, welche für technisches Feuerwerk (Bühnenblitze, Rauchpulver und ähnliches) steht und das ganze Jahr über von volljährigen Personen für technische Zwecke genutzt werden darf.

Des Weiteren gibt es noch die Klassen 3 und 4, doch diese sind eh nur für geprüfte Pyrotechniker zulässig.

_________________
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