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 Fremdenlegion deutsche Bundeswehr?

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BeitragVerfasst am: Mo Feb 14, 2011 4:46 pm    Fremdenlegion deutsche Bundeswehr? Antworten mit ZitatNach oben

Multikulti-Attraktivitätssteigerung mit Naturalisierungs-Option?

(Paris-Washington-)Berlin – Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) die Bundeswehr nach dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht auch für Ausländer öffnen, wie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) auf Medien-Nachfrage bestätigte.

In Deutschland lebende Ausländer sollen in den deutschen Streitkräfte als Bundeswehr-Soldaten eine Anstellung finden. Das ministerielle ”Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr” mit 73 Seiten Reformüberlegungen formuliert: “Bestehende Regelungen sind so zu erweitern, dass Inländer bei entsprechender Eignung, Befähigung und Leistung auch ohne deutsche Staatsbürgerschaft regelmäßig in die Streitkräfte eingestellt werden können.”

Gemäß Soldatengesetz dürfen jedoch nur deutsche Staatsbürger im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz * Soldaten auf Zeit (SaZ) oder Berufssoldaten (vergleichbar Bundesbeamten) werden. Demzufolge wäre eine Änderung des Gesetzes notwendig, der der Deutsche Bundestag zustimmen müsste.

Ob ausländischen Bundeswehr-Soldaten nun in Deuschland und im weltweiten Einsatz wie etwa in den U.S. Streitkräften (Bilder oben und unten) oder bei der Fremdenlegion im Dienste Frankreichs (Bild rechts) nach Einstellung die angestrebte Staatsbürgerschaft erteilt wird oder Bundeswehr-Rekrutierungsbüros in den Arbeitsagenturen an den sozialen Brennpunkten eröffnet werden, das sind nur einige der Fragen, die das politische Berlin demnächst beschäftigen werden, das Thema wird nicht nur Verteidigungspolitker interessieren.

Artikel 116 Grundgesetz
(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

[soldatenglück.de]

Was haltet ihr davon?

_________________
Wo soll das hinführen, wie weit soll das gehen?
Selbst ein Baum ohne Wurzeln kann nicht bestehen!
Doch wir sind verpflichtet dies zu bewahren!
Unser Tirol gibts seit zwölfhundert Jahren!
Patriotismus heißt Heimatliebe,
Respekt vor dem Land und Verachtung der Kriege!
Wir stehen dafür mit unseren Namen!
wir werden unsere Wurzeln immer bewahren!

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Jakob
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Beiträge: 683






Verfasst am: Di Mai 22, 2012 2:17 pm    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
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