es sollte dieses Jahr rauskommen. aber ich glaube die ersten Testmodelle hatten irgendeinen Fehler. Ich denke sie versuchen es bis Weihnachten fertig zu bekommen. Wird aber schwer
Aber eins ist sicher! Ich will so ein Teil! _________________ [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Verfasst am:
Sa Sep 11, 2010 11:50 am (Kein Titel)
Aber das Führen ist doch verboten! D.h. wenn dein Vater nur dabeisteht, dann führst du ja die Waffe. Illegal.
Edit: Ich hab mich nochmal schlau gemacht und kann nun obrige These anhand von einem Zitat unterstützen.
"4.1 Erwerb und Besitz
Gemäß § 2 Abs. 1 WaffG muss man für Erwerb und Besitz von den o.g. Waffen das 18. Lebensjahr vollendet haben. Besitz und Erwerb unter 18 Jahren ist gem. § 53 Abs. I Nr. 1 WaffG ordnungswidrig.
Im Schützenverein hat man auch eine Ausgebildete Aufsichtsperson!Und im Schützenverein hat man auch die nötigen Sicherheitsvorkehrungen, die ge-F-te ASG´s benötigen (keine Kugel darf das Gelände verlassen usw).
Verfasst am:
Sa Sep 11, 2010 11:28 pm (Kein Titel)
« M4-ever » hat folgendes geschrieben:
hier im Forum hab ichs irgendwo aber mal anders gelesen
Könntest du eventuell den Thread verlinken? Denn dem würde ich doch ganz gerne auf den Grund gehen. Zumal man der Hp von AID mMn doch trauen kann, was die Rechtslage angeht.
Und ich soll euch beiden einen schönen Gruß von der Rechtschreibfee ausrichten und soll auf auf die Shift-Taste und Satzzeichen aufmerksam machen.