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 Hilfe für sehr irritierten Member 0.5J

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DesertEagle
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BeitragVerfasst am: Di Aug 10, 2010 12:41 pm    Hilfe für sehr irritierten Member 0.5J Antworten mit ZitatNach oben

Ich habe Fragen, ich dachte ich wüsste alles. Aber da habe ich mal in Rechtliches rumgelesen und verwirrt hoffe ich nun auf klarstellung:

0.5J, die eine schon von weitem sichtbare Kennzeichnung haben (z.B. amiversion von Taurus 24/7, rote Nase) darf man in der öffentlichkeit tragen, da sie nicht als anscheinswaffen gelten.

Bei 0.5J braucht man wie gewöhnlich ein eigenes Gelände zum skirmen.

Bei 0.5J braucht man aber keine befriedung des Gebietes, da es eigtl. Spielzeug ist, aber nur Anscheinswaffen.

Polizisten dürfen mich, wenn ich auf einem nicht Privaten Grundstück festnehmen, obwohl ich die Erlaubnis des Besitzers habe (nicht befriedet)

Die Erlaubrundstücks muss schriftlich und per Vertrag erfolgen. In diesem Vertrag müssen alle Spieler unterschreiben. Der Vertrag sagt aus, dassrundstück den Spielern zu einer bestimmten Zeit gehört.
d.h. ihr zeitweiliges Eigentum ist.


wäre nett, wenn ihr mir nicht den Kopf abreißt, da es schon 1000mal durchgekaut wurde, sondern die Ausagen nur korrigiert.

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Jakob
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Verfasst am: Mi Mai 23, 2012 8:18 am    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
ChillerKing
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BeitragVerfasst am: Di Aug 10, 2010 1:16 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zu deinem Ersten Punkt:
&#8222;Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen [...] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, [...] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [...] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [...]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung [...] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die [...] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.&#8220;

&#8211; Anlage 1 zu § 1 Absatz 4 Waffengesetz)


Vom Gesetz her ist es also erlaubt, aber in der Praxis gibts trotzdem immer wieder Probleme

P.s. Polizisten dürfen dich überall festnehmen Wink

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Matze
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BeitragVerfasst am: Di Aug 10, 2010 3:27 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

1. Sind doch Anscheinswaffen, da ja der Rest einer Waffe sehr ähnlich sieht.
2. Ja man benötigt ein eigenes Gelände.
3. Es MUSS befriedet sein. Da es sich um Anscheinswaffen handelt.
4. Wenn es nicht befriedet ist, musst du damit rechnen, da es ein Verstoß ist.
5. Weiß ich gerade nicht genau bescheid, deswegen sag ich dazu einfach mal nichts. Bitte die anderen mit mehr Wissen auf dem Gebiet bitte melden.

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wuttel
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BeitragVerfasst am: Di Aug 10, 2010 4:58 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Tja es steht zwar alles unter Rechtliches aber naja...

Also: 1. unter 0,5er sind Spielzeug, dürfen auf jedem befriedetem Grundstück mit einem Zaun ausem rum benutzt werden.

2. du brauchst eine schriftliche Erlaubnis (nix Vertrag, geht in dem Alter eh noch nicht). Einfach eine Floskel in der steht, dass ihr drauf dürft mit der Unterschrift des Besitzers und der des ka...Teamleader dürfte reichen. Am besten eine Telenummer mit der man beim Besitzer nachfragen kann.

3. festnehmen werden die dich nicht, sondern nur zu deinen Eltern bringen und ihnen die Rechtslage erklähren. Falls nun noch illegale ASG's mit dabei sind, wirds lustig. Ich kann empfehlen, die ASG aus der Hand zu legen, wenn der Polizist seine Waffe auf euch richtet, IHR zieht den kürzeren. Leider gabs schon Kiddies, die meinten, eine Softair auf einen Polizisten richten zu müssen. Dann würde ich mindestens einen Warnschuss abgeben (als Polizist, nicht als Kiddie).

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DesertEagle
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BeitragVerfasst am: Di Aug 10, 2010 11:07 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« wuttel » hat folgendes geschrieben:
Leider gabs schon Kiddies, die meinten, eine Softair auf einen Polizisten richten zu müssen. Dann würde ich mindestens einen Warnschuss abgeben (als Polizist, nicht als Kiddie).

danke... Lol, ich stell mir das mal vor. Softair auf Polizisten richten und einfach mal einen Schuss abgeben. Wie die wohl kucken XD

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Matze
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BeitragVerfasst am: Di Aug 10, 2010 11:23 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Du gugst dann vermutlich nichtmehr so lange.... Jenachdem wo sie DICH dann getroffen haben.
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BeitragVerfasst am: Mi Dez 22, 2010 7:15 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dürfte man dan jetzt eigentlich, wenn man einen eigenen Garten z.B besitzt,
der einen Zaun besitzt mit < 0,5 J Waffen dort Legal spielen?

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wuttel
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BeitragVerfasst am: Mi Dez 22, 2010 8:13 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

JA IMMERNOCH! Garten ist ja wohl auch Privatgelände Mad
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BeitragVerfasst am: Do Dez 23, 2010 10:52 am    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aber wenn der Garten gepachtet/gemietet ist, wird´s wiederum problematisch Wink
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