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 keine kugel darf aus den gelände kommen

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Hachald^^
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 3:22 pm    keine kugel darf aus den gelände kommen Antworten mit ZitatNach oben

reicht es auch wenn
ein dichter "baumwald " von ca 20 m länge die kugeln aufhält ?
also in einen erlaubten gebiet für´s spielen


ich hoffe ihr wisst was ich meine

und kann ich überhaupt als 15 jähriger mich darum kümmern das ich auf einen gebiet legal "softair spielen" kann ?
wir sind ca 6 leute, aber keine volljährige person ist dabei (alle 14-15)

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Jakob
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Verfasst am: Mi Mai 23, 2012 10:44 pm    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
Matze
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 4:28 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Vergess das mit dem "keine Kugel darf das Gelände verlassen". Das gilt für ASG´s ab 0,5 Joule, welche erst ab 18 erhältlich sind.

Wenn ihr die Zustimmung habt von eurem Bürgermeister (schriftlich mit Stempel, Unterschrift), dann könnte es klappen. Vorausgesetz, das Gelände ist befriedet!

Und deine Tastatur hat nicht umsonst eine Shift-Taste (zum Großbuchstaben schreiben), bitte verwende die Taste auch.

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Scratch
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 4:31 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Allerdings greift dann bei 0,5ern dann wieder die Sache mit den Anscheinswaffen, was auch wieder ein Problem darstellt. Wie das genau aussieht weiß ich grad nicht, muss mal nachschauen.
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Hachald^^
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 4:37 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« Matze » hat folgendes geschrieben:
Vergess das mit dem "keine Kugel darf das Gelände verlassen". Das gilt für ASG´s ab 0,5 Joule, welche erst ab 18 erhältlich sind.

Wenn ihr die Zustimmung habt von eurem Bürgermeister (schriftlich mit Stempel, Unterschrift), dann könnte es klappen. Vorausgesetz, das Gelände ist befriedet!

Und deine Tastatur hat nicht umsonst eine Shift-Taste (zum Großbuchstaben schreiben), bitte verwende die Taste auch.

________________________________________________________________________________________________________

achso

oke, das hört sich gut an Wink

ja oke , ich hab gedacht ich kann alles klein schreiben^^
ich werde jetzt darauf achten Wink

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Matze
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 4:42 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann achte doch bereits in dem Beitrag darauf, in dem du auf meinen Beitrag antwortest!
Der Anscheinswaffenparagraph bezieht sich, soweit ich das noch in Erinnerung habe nur auf das Führen in der Öffentlichkeit. Aber da man ja sowieso nicht auf Öffentlich zugängie Geländen spielt, sondern Privatgeländen, dürfte das eigentlich kein Problem darstellen. Allerdings steht auch wieder in irgendeinem Paragraphen (Fällt mir spontan nicht ein, muss ich erst noch recherchieren), das man Anscheinswaffen nur auf Eigenem Besitzgrund Führen darf. Allerdings ist das eine rechtliche Grauzone und jeder legt diesen Paragraphen anders aus.

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Hachald^^
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 4:46 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Das habe ich aber erst später beantwortet.
sry


Ok, also müsste es wohl doch "mein" Privatgelände sein?

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Matze
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 4:57 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Da das eine rechtliche Grauzone ist, kann dir das niemand genau sagen. Die einen legen das Gesetz so aus, die anderen wiederum anders.
Allerdings ist die deutsche Gesetzgebung nicht immer leicht zu verstehen.

Warum zur Hölle ignorierst du eigentlich meine ganzen Ratschläge zur Rechtschreibung? Wir sind hier doch nicht in irgendeinem Chat, wo jeder seine eigenen Regeln macht!
Sorry Mods, aber wenn man so renitent meine Ratschläge zur Rechtschreibung missachtet (und es waren nicht gerade wenig), dann darf doch auch einmal so ein Satz erlaubt sein, oder?

MfG Matze

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Scratch
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 4:58 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nope, wenns z.b der Stadt gehört, ihr aber die Erlaubnis habt darauf zu spielen ist das dennoch nicht "euer" Gelände, da ihr in dem Fall nur die Pachter/Mieter wärt.

@Matze:Schon in Ordnung, solange es nicht in eine Beleidigungsorgie ausartet^^

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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 5:03 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aber mit Genehmigung wäre es dann legal?
Mir ist es sehr wichtig legal zu spielen. Wink

Ich verrbessere meine Rechtschreibung jetzt in den Foren.^^

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FipZide
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 5:11 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ist schon geil was hier abgeht, wenn Du Schule aus ist Laughing

BTT:
Die Erlaubnis reicht nicht. Rein rechtlich darfst Du nur auf Deinem eigenen Gelände mit 0,5ern "spielen". Alle anderen Mitspieler müssen vertraglich geregelt für einen gewissen Zeitraum Mitpächter des Geländes sein.
Korrigiert mich bitte wenn dies nicht ganz stimmen sollte.

Aber prinzipiell darf jeder nur in seinen eigenen 4 Wänden mit 0,5er Airsofts rumhampeln.

Das ist der Grund wieso das Spielen mit Ü18 Airsofts viel einfacher ist, da die Geschichte mit dem eigenen Gelände wegfällt.

Ich hoffe ich habe das Geschrieben richtig aus dem Waffengesetz destilliert.
Ansonsten bitte ich um Korrektur.

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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 5:15 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich seh mit den Gesetzen nicht mehr durch.^^


Also ist die ganze Sache sehr kompliziert, so wie ich das aufgefasst habe. Rolling Eyes

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Matze
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 5:26 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Naja das ganze ist eben eine Rechliche Grauzone, in der man sich bewegt. Manche legen den Gesetzestext so aus, manche wiederum anders. So recht helfen, würde nur ein Rechtsspruch.

Bei den meisten wird es aber so gehandhabt, dass es eben tolleriert wird.

@ Fip: Naja alle haben eben mehr Zeit, mich eingeschlossen.

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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 5:34 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Also ich stelle jetzt einfach mal eine "Behauptung" auf.

Ich hab die Genehmigung (auch schriftlich) für ein bestimmtes Gelände.
Ich habe mich schon um eine Umzeunung gekümmert.
Alle Mitspieler haben auf der Genehmigung unterschrieben.

________

Können wir jetzt auf den Gelände spielen ohne Probleme mit der Polizei zu bekommen ?

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Scratch
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 5:36 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Wieso fragst du nicht einfach mal die örtliche Polizei? Die wirds besser wissen wie wir.
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 17, 2010 5:39 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Stimmt eigentlich. Wink


Danke für die ganzen Antworten. Wink

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