Verfasst am:
Fr Sep 17, 2010 3:22 pm keine kugel darf aus den gelände kommen
reicht es auch wenn
ein dichter "baumwald " von ca 20 m länge die kugeln aufhält ?
also in einen erlaubten gebiet für´s spielen
ich hoffe ihr wisst was ich meine
und kann ich überhaupt als 15 jähriger mich darum kümmern das ich auf einen gebiet legal "softair spielen" kann ?
wir sind ca 6 leute, aber keine volljährige person ist dabei (alle 14-15)
Vergess das mit dem "keine Kugel darf das Gelände verlassen". Das gilt für ASG´s ab 0,5 Joule, welche erst ab 18 erhältlich sind.
Wenn ihr die Zustimmung habt von eurem Bürgermeister (schriftlich mit Stempel, Unterschrift), dann könnte es klappen. Vorausgesetz, das Gelände ist befriedet!
Und deine Tastatur hat nicht umsonst eine Shift-Taste (zum Großbuchstaben schreiben), bitte verwende die Taste auch. _________________ Wir essen jetzt Opa.
Wir essen jetzt, Opa.
Satzzeichen retten leben!
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Allerdings greift dann bei 0,5ern dann wieder die Sache mit den Anscheinswaffen, was auch wieder ein Problem darstellt. Wie das genau aussieht weiß ich grad nicht, muss mal nachschauen. _________________
bereits gehandelt mit: Shadow90, softair_neuling, Cluba
Vergess das mit dem "keine Kugel darf das Gelände verlassen". Das gilt für ASG´s ab 0,5 Joule, welche erst ab 18 erhältlich sind.
Wenn ihr die Zustimmung habt von eurem Bürgermeister (schriftlich mit Stempel, Unterschrift), dann könnte es klappen. Vorausgesetz, das Gelände ist befriedet!
Und deine Tastatur hat nicht umsonst eine Shift-Taste (zum Großbuchstaben schreiben), bitte verwende die Taste auch.
Dann achte doch bereits in dem Beitrag darauf, in dem du auf meinen Beitrag antwortest!
Der Anscheinswaffenparagraph bezieht sich, soweit ich das noch in Erinnerung habe nur auf das Führen in der Öffentlichkeit. Aber da man ja sowieso nicht auf Öffentlich zugängie Geländen spielt, sondern Privatgeländen, dürfte das eigentlich kein Problem darstellen. Allerdings steht auch wieder in irgendeinem Paragraphen (Fällt mir spontan nicht ein, muss ich erst noch recherchieren), das man Anscheinswaffen nur auf Eigenem Besitzgrund Führen darf. Allerdings ist das eine rechtliche Grauzone und jeder legt diesen Paragraphen anders aus. _________________ Wir essen jetzt Opa.
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Da das eine rechtliche Grauzone ist, kann dir das niemand genau sagen. Die einen legen das Gesetz so aus, die anderen wiederum anders.
Allerdings ist die deutsche Gesetzgebung nicht immer leicht zu verstehen.
Warum zur Hölle ignorierst du eigentlich meine ganzen Ratschläge zur Rechtschreibung? Wir sind hier doch nicht in irgendeinem Chat, wo jeder seine eigenen Regeln macht!
Sorry Mods, aber wenn man so renitent meine Ratschläge zur Rechtschreibung missachtet (und es waren nicht gerade wenig), dann darf doch auch einmal so ein Satz erlaubt sein, oder?
MfG Matze _________________ Wir essen jetzt Opa.
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Nope, wenns z.b der Stadt gehört, ihr aber die Erlaubnis habt darauf zu spielen ist das dennoch nicht "euer" Gelände, da ihr in dem Fall nur die Pachter/Mieter wärt.
@Matze:Schon in Ordnung, solange es nicht in eine Beleidigungsorgie ausartet^^ _________________
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Ist schon geil was hier abgeht, wenn Du Schule aus ist
BTT:
Die Erlaubnis reicht nicht. Rein rechtlich darfst Du nur auf Deinem eigenen Gelände mit 0,5ern "spielen". Alle anderen Mitspieler müssen vertraglich geregelt für einen gewissen Zeitraum Mitpächter des Geländes sein.
Korrigiert mich bitte wenn dies nicht ganz stimmen sollte.
Aber prinzipiell darf jeder nur in seinen eigenen 4 Wänden mit 0,5er Airsofts rumhampeln.
Das ist der Grund wieso das Spielen mit Ü18 Airsofts viel einfacher ist, da die Geschichte mit dem eigenen Gelände wegfällt.
Ich hoffe ich habe das Geschrieben richtig aus dem Waffengesetz destilliert.
Ansonsten bitte ich um Korrektur. _________________ Erfolgreich gehandelt mit: shadow90; Bartjay; _master_; Matze
Naja das ganze ist eben eine Rechliche Grauzone, in der man sich bewegt. Manche legen den Gesetzestext so aus, manche wiederum anders. So recht helfen, würde nur ein Rechtsspruch.
Bei den meisten wird es aber so gehandhabt, dass es eben tolleriert wird.
@ Fip: Naja alle haben eben mehr Zeit, mich eingeschlossen. _________________ Wir essen jetzt Opa.
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Also ich stelle jetzt einfach mal eine "Behauptung" auf.
Ich hab die Genehmigung (auch schriftlich) für ein bestimmtes Gelände.
Ich habe mich schon um eine Umzeunung gekümmert.
Alle Mitspieler haben auf der Genehmigung unterschrieben.
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Können wir jetzt auf den Gelände spielen ohne Probleme mit der Polizei zu bekommen ?