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motorallstar
Master Beserker (FB03)
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Anmeldungsdatum: 25.04.2011
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BeitragVerfasst am: Do Dez 22, 2011 9:02 pm    Messer Antworten mit ZitatNach oben

Also ich bin dabei mir ein neues messer anzuschaffen für alzweckaufgaben.
Nun leben wir hier natürlich im schönen Deutschland; heißt Bürokratie, Gesetze, Auflagen, etc.
Da ich das Messer bei mir tragen möchte in den verschiedensten Situationen muss es legal führbar sein.
Unter Situationen versteh ich natürlich keine Öffentlichen Veranstalltungen, Discos, etc.
Ich brauche es eher wenn ich mit dem Hund rausgeh (Angeschnur durchtrennen die wiedermal jemand am Fluß liegen gelassen hat), wenn ich abends weggeh (z.B. um Flaschen zu öffenen, eingeschweistes Grillgut aufzubekomen etc.) oder auch bei Auto- / Motorradtouren bei mir haben um im ernstfall den Gurt zu durchtrennen.

Der gesetzauszug von Kotte&Zeller brachte mir keine Hilfe da ich nicht fähig war die messer einzuordnen.
Hier meine Favoriten (bitte hinweis auf legalität, wenn ihr euch auskennt):




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Jakob
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Verfasst am: Do Mai 24, 2012 5:23 am    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
Matze
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BeitragVerfasst am: Do Dez 22, 2011 9:55 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Sind beides Einhandmesser, somit ist das führen verboten!

Und lass lieber die Finger von so billigen "Rettungsmesser" Ich stand vor einiger Zeit vor der selben Frage und habe mich auch bei der örtlichen Polizei darüber informiert, wie das mit der Klausel "berechtigtes Interesse" sei. Laut dem LKA (haben sich gleich an die gewendet, da sie sich selbst nicht sicher waren) habe ich nicht einmal ein berechtigtes Interesse [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Rettungsmesser zu führen, obwohl ich im aktiven Feuerwehrdienst tätig bin! Und zwar nur, weil es auch ein Einhandmesser ist.
[Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
dürfte ich führen, da man dieses Messer nur mit 2 Händen öffnen kann.

Dieses Rettungsmesser würde ich dir auch ans Herz legen, falls du wirklich das können hast, im ernstfall zu helfen! Die Verschleisteile sind einzenl auswechselbar usw

Hier ist auch noch ein nettes Video über das Messer:
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Gruß
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Thor
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BeitragVerfasst am: Do Dez 22, 2011 10:06 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Abseits von Rettungsmessern und Co kann ich dir auch das [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] wärmstens empfehlen. Vor allem wenn du gerne eine etwas stabilere Klinge in der Hand haben willst.
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motorallstar
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BeitragVerfasst am: Fr Dez 23, 2011 3:20 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

@Thor: Dieses Messer ist legal führbar? Wenn ja fände ich es lächerlich, da es gefährlicher ist als ein einhandmesser. Hast du ein solches Messer und kannst etwas über die Schärfe aussagen?
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Thor
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BeitragVerfasst am: Fr Dez 23, 2011 3:32 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Die Klingenlänge liegt bei 8,5cm, laut [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] also legal zu führen. Selbstredend ist der [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] zu beachten, aber ich meine das kann man sich auch selber denken.

Lächerlich....lächerlich ist es auch Spielzeuge mit 0,5J (bzw Anscheinswaffen) stärker zu reglementieren als Waffen mit 2J, aber das ist nunmal das deutsche Gesetz Laughing

Zum Messer: Ab Werk kommt es vielleicht nicht an eine Rasierklinge ran, aber es ist ausreichend scharf um die Aufgaben für die es gedacht oder genutzt wird (Holz bearbeiten, Fleisch/Nahrung schneiden, Stoff/Gewebe zerteilen) zu erfüllen. Ob es auch durch nen Sicherheitsgurt durchkommt habe ich noch nicht probiert, ich denke aber schon.
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motorallstar
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BeitragVerfasst am: Fr Dez 23, 2011 4:55 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben



die klingenlänge beträgt exakt 12 cm, ist das noch legal?
Lässt sich mit dem kleinen Waffenschein ein längeres tragen?

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