Also ich bin dabei mir ein neues messer anzuschaffen für alzweckaufgaben.
Nun leben wir hier natürlich im schönen Deutschland; heißt Bürokratie, Gesetze, Auflagen, etc.
Da ich das Messer bei mir tragen möchte in den verschiedensten Situationen muss es legal führbar sein.
Unter Situationen versteh ich natürlich keine Öffentlichen Veranstalltungen, Discos, etc.
Ich brauche es eher wenn ich mit dem Hund rausgeh (Angeschnur durchtrennen die wiedermal jemand am Fluß liegen gelassen hat), wenn ich abends weggeh (z.B. um Flaschen zu öffenen, eingeschweistes Grillgut aufzubekomen etc.) oder auch bei Auto- / Motorradtouren bei mir haben um im ernstfall den Gurt zu durchtrennen.
Der gesetzauszug von Kotte&Zeller brachte mir keine Hilfe da ich nicht fähig war die messer einzuordnen.
Hier meine Favoriten (bitte hinweis auf legalität, wenn ihr euch auskennt):
_________________ An die lieben Sniper: Schaut nicht durch euer Scope. Ich steh schon hinter euch.
Sind beides Einhandmesser, somit ist das führen verboten!
Und lass lieber die Finger von so billigen "Rettungsmesser" Ich stand vor einiger Zeit vor der selben Frage und habe mich auch bei der örtlichen Polizei darüber informiert, wie das mit der Klausel "berechtigtes Interesse" sei. Laut dem LKA (haben sich gleich an die gewendet, da sie sich selbst nicht sicher waren) habe ich nicht einmal ein berechtigtes Interesse [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Rettungsmesser zu führen, obwohl ich im aktiven Feuerwehrdienst tätig bin! Und zwar nur, weil es auch ein Einhandmesser ist.
[Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] dürfte ich führen, da man dieses Messer nur mit 2 Händen öffnen kann.
Dieses Rettungsmesser würde ich dir auch ans Herz legen, falls du wirklich das können hast, im ernstfall zu helfen! Die Verschleisteile sind einzenl auswechselbar usw
Verfasst am:
Do Dez 22, 2011 10:06 pm (Kein Titel)
Abseits von Rettungsmessern und Co kann ich dir auch das [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] wärmstens empfehlen. Vor allem wenn du gerne eine etwas stabilere Klinge in der Hand haben willst. _________________ Ich bin Optimist - das Magazin ist halbvoll.
@Thor: Dieses Messer ist legal führbar? Wenn ja fände ich es lächerlich, da es gefährlicher ist als ein einhandmesser. Hast du ein solches Messer und kannst etwas über die Schärfe aussagen? _________________ An die lieben Sniper: Schaut nicht durch euer Scope. Ich steh schon hinter euch.
Lächerlich....lächerlich ist es auch Spielzeuge mit 0,5J (bzw Anscheinswaffen) stärker zu reglementieren als Waffen mit 2J, aber das ist nunmal das deutsche Gesetz
Zum Messer: Ab Werk kommt es vielleicht nicht an eine Rasierklinge ran, aber es ist ausreichend scharf um die Aufgaben für die es gedacht oder genutzt wird (Holz bearbeiten, Fleisch/Nahrung schneiden, Stoff/Gewebe zerteilen) zu erfüllen. Ob es auch durch nen Sicherheitsgurt durchkommt habe ich noch nicht probiert, ich denke aber schon. _________________ Ich bin Optimist - das Magazin ist halbvoll.
die klingenlänge beträgt exakt 12 cm, ist das noch legal?
Lässt sich mit dem kleinen Waffenschein ein längeres tragen? _________________ An die lieben Sniper: Schaut nicht durch euer Scope. Ich steh schon hinter euch.