Verfasst am:
Fr Jul 29, 2011 12:54 am Original bayonet für Softair
hallo hab mal ne frage hab mir vor ner woche eine m15a4 carabine softair gekauft eigentlich ist es eine ar 15 hab mich gefragt ob ein originales m7 bayonet auf die aeg draufpasst ?
Freue mich auf ne antwort
Danke
Dami
Verfasst am:
Fr Jul 29, 2011 11:15 am (Kein Titel)
Für die Nahkampf Kills oder wie?
Das M7 und M9 gibts auch als Gummi Replik für Dekozwecke, aber traurigerweise passt auch das echte wenn du Die Bayonetaufnahme am Frontsight hast. Was beim Airsoft allerdings unverantwortlich wäre. _________________
Unverantwortlich ? Ganz ehrlich, wer ist so bescheuert und baut sich ein Bayonett an eine Softair ?! Geht's noch ?
Sind Ferien, ja, aber das heißt doch wohl nicht das die Kiddies sich jetzt Messer an ihre Plastikbeschleuniger kleben ?
Just my 2 Cents
Er hat doch nur die Frage gestellt ob es von der Halterung her passt. Ich zumindest habe kein wort davon gelesen, dass er es auch machen will.
Wenn ja dann kauf dir eins aus Plast un bapp dass hin.
@ All die sich hier aufregen: Ein Tipp.... regt euch wieder ab. Es war nur eine Frage. _________________ Wer mich sieht hat glück, wer noch Zeit hat einen Schuss abzufeuern ist ein Profie, wer noch Zeit hat mich zu erschiesen .... keine Ahnung da das nie pasieren wird. mfg. Sniper
Wenn ich jetzt also frage wie ich 'ne 0,5er Spring Sniper auf über 0,5J bringen kann, nur so aus Interesse natürlich, dann würde ich hier Antworten bekommen
So manche Sachen müssen mMn auch im Airsoft nicht sein.
kommt immer auf den Fragenden an, wenn es sichtbar ist, das diese Person nicht 12 oder 13 ist und illegal spielt würde ich antwortet, außerdem gibts wohl auch rechtlich einen Unterschied zwischen einem Bajonett und der Herstellung einer Waffe _________________ Bereits gehandelt mit: Seuchenhexer
Allerdings zählt ein Bajonett rechtlich ebenfalls als Waffe.
Der Besitz eines Bajonett's ist ab 18 Jahren Freigegeben, allerdings ist das führen außerhalb eines persönlichen, befriedeten Besitztums nach § 42a Waffengesetz geregelt und somit in der Öffentlichkeit verboten.
Da der Threadstarter erst 16 ist, ist der Besitz eines Bajonett's für ihn illegal.
Quelle:
MfG
Wo liegt den rechtlich der Unterscheid zwischen einen Küchenmesser und einem Bajonet? Ist das nur an den Verwendungszweck gebunden? _________________ Bereits gehandelt mit: Seuchenhexer
Verfasst am:
Mo Aug 08, 2011 12:03 am (Kein Titel)
Ja, es liegt u.A. am Verwendungszweck.
Im Waffengesetz (Anlage 1) gibt es da eine sehr weit gehaltene Definition zu Hieb und Stichwaffen.
Im Prinzip wird das Messer zur Stichwaffe nach dem Waffengesetz, wenn es sein Zweck ist Verletzungen zu verursachen.
Was z.B. bei Degen, Dolchen, Bajonetten, Säbeln und Schwertern gegeben ist.