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 Schweizer Waffengesetz

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magicmerlin22
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Anmeldungsdatum: 16.08.2011
Beiträge: 15





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BeitragVerfasst am: Do Aug 18, 2011 4:41 pm    Schweizer Waffengesetz Antworten mit ZitatNach oben

Hallo zusammen,
Da mich einige User in einem anderen Topic darauf hingewiesen haben, dass man in der Schweiz
a) nur ab 18 Waffen kaufen darf
b) die nur auf Privatgelände verwenden kann/darf/soll

Das b) währe schon erledigt... aber:
Ich bin 14, d.h in Deutschland dürfte ich die WAffe kaufen...darf ich die dann in die Schweiz importieren und dort Rechtmässig nutzen? Es währe eine <0,5 j Waffe...
Und was ist wenn jemand der über 18 ist, mir die Waffe zbsp. auf Weihnachten schenkt?
Ich weiss eben, dass in der Schweiz ein Kaufvertrag ausgefüllt werden muss, und vll. kann mann dann seine Waffe nicht weitergeben...

Ich möchte nämlich nichts illegales machen, nicht das plötzlich die Polizei vor der Tür steht

Die andere Möglichkeit währe, Die Waffe nur in DE zu benutzen, was ohne weiteres möglich währe da wir dort auch Privatgelände haben, und das auch gut abgeschirmt ist!

Gruss Merlin

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Jakob
Master Beserker GB 16




Alter: 16 Jahre

Beiträge: 683






Verfasst am: Do Mai 24, 2012 3:10 pm    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
shooter123
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Alter: 18
Anmeldungsdatum: 30.06.2011
Beiträge: 40





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BeitragVerfasst am: Do Aug 18, 2011 4:55 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich schätze mal das du die Waffe nur in De. benutzen darfst!
_________________
Headshot geben macht am meisten Spaß Razz

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magicmerlin22
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Anmeldungsdatum: 16.08.2011
Beiträge: 15





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BeitragVerfasst am: Do Aug 18, 2011 5:13 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ich weiss, das der Zoll manchmal so "Spezial" abkommen macht... Also dass wenn man gewisse Gegenstände vorher meldet, die darf rüber nehmen und dort verwenden...
ist das mit softairs auch so?

ps:
danke für die schnelle Antwort... und es währe jz auch kein Weltuntergang wenn ich die in DE verwenden kann...bin ja viel dort

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magicmerlin22
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Anmeldungsdatum: 16.08.2011
Beiträge: 15





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BeitragVerfasst am: Do Aug 18, 2011 5:46 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Aus dem Schweizer softair verband:
Vom Gesetz her dürfen in der Schweiz seit dem 12.12.2008 nur noch Volljährige (18 Jahre) Airsoftwaffen besitzen. Das ergibt für uns eine natürliche Barriere, dass man ab 18 Jahren Airsoft spielen darf.

Airsoftwaffen dürfen von den Eltern mit einem sogenannten Leihvertrag aber auch an Minderjährige zum Gebrauch überlassen werden (steht ebenfalls hier im FAQ). Der Verband setzt das Einverständnis der Eltern voraus für U18 Jährige. Das Mindestalter um in einem dem Verband zugehörigen Verein zuzugehören ist 16 Jahre.

Unter 16 Jahre wird von Fall zu Fall entschieden und bezieht sicher einen persönlichen Kontakt zu den Eltern mit ein.



das heisst:
ich muss mit meiner mutter/vater die Softair kaufen, und anschliessend bzw. davor das beantragen? und kann ich die Softair dann auch in DE kaufen?

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