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 Selbstverzollung

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wischmob
Storm Buster (FA03)
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BeitragVerfasst am: Fr Sep 23, 2011 11:05 am    Selbstverzollung Antworten mit ZitatNach oben

Vor Monaten hab ich doch mal geschrieben, dass ich Ärger mit dem Zoll hätte, da mir ein Shop statt einem L85-RAS eine komplette ASG(>0,5J) geschickt hatte.
Naja, heute hatte ich eine Vorladung bei der Zollfahndung deswegen.
Weswegen ich eigentlich schreib, ist das, dass eine von denen mich gefragt hat, ob ich das RAS auch beim Zoll schon bezahlt hätte. Da es allerdings nicht über den Zoll, sondern direkt zu mir gekommen ist, hab ich das natürlich nicht.
Und dann meinte sie, dass ich die Sendung dann selbst verzollen müsste und es wenn ich das nicht mache Steuerhinterziehung wäre und ich deswegen angezeigt werden kann.

Ist denk ich mal für alle interessant, die öfters mal im nicht-europäischen Ausland bestellen, gerade bei ebAirsoft, die grundsätzlich das Paket als "gift" verschicken.

Es sollte in der Regel nichts passieren, da der Zoll ja nichts von dem Inhalt mitbekommt. Wenn es aber, wie bei mir, dumm läuft und die das mitbekommen dann könnte es Probleme geben. Das Interessante war, dass min. einer von denen das auch nicht gewusst hat und gemeint hat, dass das doch passen würde wenn es direkt zu mir kommt.

Also falls euch sowas auch mal passieren sollte, sagt nicht, ich hätte es euch nicht gesagt;)

Ach ja, wenn euch mal ein Shop versehentlich eine (illegale) ASG schickt, dann hebt alles auf was dazu gehört. Also Schriftverkehr, Rechnung, PayPal-Rechnung, usw. Ich dachte nach 4-5 Monaten wird da schon nichts mehr von der Zollfahndung kommen und hab E-Mails gelöscht, die ich jetzt wieder gebraucht hätte...
Glücklicherweise hatten die noch ein PayPal-Ausdruck da, den ich ihnen gegeben hab, als ich damals das RAS abholen wollte.

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Jakob
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Verfasst am: Do Mai 24, 2012 3:22 pm    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
wuttel
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BeitragVerfasst am: Mo Nov 14, 2011 7:39 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja und, wie ist es jetzt? Muss man es selbst verzollen oder nicht?

Wie du schreibst, hat ja auch jemand beim Zoll gesagt, man müsste das nicht.

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wischmob
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BeitragVerfasst am: Di Nov 15, 2011 12:04 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Ja man muss es verzollen. Was ich meinte war, dass selbst die Leute von der Zollfahndung dies nicht alle wussten.
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SL8_Sniper
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BeitragVerfasst am: Di Nov 15, 2011 1:59 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« wischmob » hat folgendes geschrieben:
Ja man muss es verzollen. .[...]


Und wie soll des aussehen? Cool
Man spaziert extra zum Zoll, teil denen mit dass man sich 5 Magazine für insgesamt 35 EUR aus dem Ausland gekauft hat, das Paket nicht kontrolliert wurde, und man gerne den Zoll in einer Höhe von 6,65 EUR abtreten würde? Wink

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wischmob
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BeitragVerfasst am: Di Nov 15, 2011 4:57 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Im Prinzip ja;)

Naja, wie schon im ersten Post geschrieben kann nichts passieren wenn der Zoll davon nichts mitbekommt. Allerdings war das ja in meinem Fall anders und Zoll/Zollfahndung haben das mitbekommen. Also in der Regel wird wohl niemand das machen...

Ausehen tut es dann so, dass man an das Hauptzollamt einen Brief schreibt mit den Angaben und ihnen sagt das man "gerne" den Zoll nachbezahlen möchte. Dann bekommt man nach paar Wochen einen Brief von denen mit der Rechnung und dem ganzen Zeugs. Zahlen muss man dann per Banküberweisung.

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wuttel
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BeitragVerfasst am: Di Nov 15, 2011 8:12 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Mal so rum gefragt: Wie soll der Zoll herrausfinden, dass man etwas im Ausland ohne verzollen gekauft hat, wenn er die Sendung nicht herrausfischt?

Klar, wenn so etwas passiert wie bei dir oder wenn die Sendung in 2 Teilen verschickt wird und nur ein Teil hängen bleibt.

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wischmob
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BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2011 11:10 am    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn man die Sachen geschäftlich kauft und sie dann abrechnen muss... Glaube ich auf jeden Fall:)
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BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2011 11:30 am    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Generell bist du verpflichtet, alles was du außerhalb der EU kaufst, von dir aus beim Zoll anzumelden, sofern es die erlaubte Freimenge überschreitet.

Bei Postsendungen sind das eben die 22&#8364; bei Einkäufen oder 45&#8364; bei Geschenken (Warenwert).

Die meisten Leute machen das privat aber wohl nicht und im Normalfall merkt der Zoll das so auch nicht.
Aber wenn es eben dazu kommt, das der Zoll es doch mitbekommt, z.B. durch Situationen wie beim Threadstarter oder durch gesplittete Lieferungen usw., dann ist man dran.

Geschäftlich verzollen Normalerweise die meisten Firmen ihre Sachen, allein schon, da sie die zu entrichtende MwSt. ja wieder verrechnen können.

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