Verfasst am:
Fr Sep 23, 2011 11:05 am Selbstverzollung
Vor Monaten hab ich doch mal geschrieben, dass ich Ärger mit dem Zoll hätte, da mir ein Shop statt einem L85-RAS eine komplette ASG(>0,5J) geschickt hatte.
Naja, heute hatte ich eine Vorladung bei der Zollfahndung deswegen.
Weswegen ich eigentlich schreib, ist das, dass eine von denen mich gefragt hat, ob ich das RAS auch beim Zoll schon bezahlt hätte. Da es allerdings nicht über den Zoll, sondern direkt zu mir gekommen ist, hab ich das natürlich nicht.
Und dann meinte sie, dass ich die Sendung dann selbst verzollen müsste und es wenn ich das nicht mache Steuerhinterziehung wäre und ich deswegen angezeigt werden kann.
Ist denk ich mal für alle interessant, die öfters mal im nicht-europäischen Ausland bestellen, gerade bei ebAirsoft, die grundsätzlich das Paket als "gift" verschicken.
Es sollte in der Regel nichts passieren, da der Zoll ja nichts von dem Inhalt mitbekommt. Wenn es aber, wie bei mir, dumm läuft und die das mitbekommen dann könnte es Probleme geben. Das Interessante war, dass min. einer von denen das auch nicht gewusst hat und gemeint hat, dass das doch passen würde wenn es direkt zu mir kommt.
Also falls euch sowas auch mal passieren sollte, sagt nicht, ich hätte es euch nicht gesagt;)
Ach ja, wenn euch mal ein Shop versehentlich eine (illegale) ASG schickt, dann hebt alles auf was dazu gehört. Also Schriftverkehr, Rechnung, PayPal-Rechnung, usw. Ich dachte nach 4-5 Monaten wird da schon nichts mehr von der Zollfahndung kommen und hab E-Mails gelöscht, die ich jetzt wieder gebraucht hätte...
Glücklicherweise hatten die noch ein PayPal-Ausdruck da, den ich ihnen gegeben hab, als ich damals das RAS abholen wollte.
Und wie soll des aussehen?
Man spaziert extra zum Zoll, teil denen mit dass man sich 5 Magazine für insgesamt 35 EUR aus dem Ausland gekauft hat, das Paket nicht kontrolliert wurde, und man gerne den Zoll in einer Höhe von 6,65 EUR abtreten würde? _________________
-- Das nächste mal voraussichtlich online am -xx.xx.12- --
Naja, wie schon im ersten Post geschrieben kann nichts passieren wenn der Zoll davon nichts mitbekommt. Allerdings war das ja in meinem Fall anders und Zoll/Zollfahndung haben das mitbekommen. Also in der Regel wird wohl niemand das machen...
Ausehen tut es dann so, dass man an das Hauptzollamt einen Brief schreibt mit den Angaben und ihnen sagt das man "gerne" den Zoll nachbezahlen möchte. Dann bekommt man nach paar Wochen einen Brief von denen mit der Rechnung und dem ganzen Zeugs. Zahlen muss man dann per Banküberweisung.
Mal so rum gefragt: Wie soll der Zoll herrausfinden, dass man etwas im Ausland ohne verzollen gekauft hat, wenn er die Sendung nicht herrausfischt?
Klar, wenn so etwas passiert wie bei dir oder wenn die Sendung in 2 Teilen verschickt wird und nur ein Teil hängen bleibt. _________________ Rot ist nur mein Job als Moderator!
Verfasst am:
Mi Nov 16, 2011 11:30 am (Kein Titel)
Generell bist du verpflichtet, alles was du außerhalb der EU kaufst, von dir aus beim Zoll anzumelden, sofern es die erlaubte Freimenge überschreitet.
Bei Postsendungen sind das eben die 22€ bei Einkäufen oder 45€ bei Geschenken (Warenwert).
Die meisten Leute machen das privat aber wohl nicht und im Normalfall merkt der Zoll das so auch nicht.
Aber wenn es eben dazu kommt, das der Zoll es doch mitbekommt, z.B. durch Situationen wie beim Threadstarter oder durch gesplittete Lieferungen usw., dann ist man dran.
Geschäftlich verzollen Normalerweise die meisten Firmen ihre Sachen, allein schon, da sie die zu entrichtende MwSt. ja wieder verrechnen können.