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Do März 25, 2010 7:46 pm Skirm / Gelände
Hi meine Freunde und ich wollten eine Softairschlacht Skirm in unserer nähe machen, aber ich habe davon gehört das es auf öffentlichen grund verboten ist, wenn man nun den Förster fragt und der ja sagt, zählt das dan als privaten grund? Und wie erklärt man das dem Förster oder fragt ihn am besten danch? Man kann ja nicht sagen: Ey wir wollen eine softairschlacht Skirm bei ihnen im wald machen, dürfen wir das? Da läuft man rum und beschießt sich mit plastikkugeln aus plastikgewehren.
Bitte helft mir ich muss bis Sonntag da anrufen, weil das am Sonntag vormittag-abend.
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Do März 25, 2010 8:04 pm (Kein Titel)
3. Bitte etwas auf Grammatik und Rechtschreibung achten. Man kann es ja fast nicht mehr lesen. _________________ Erfolgreich gehandelt mit: alohaa, Capere, curtisS (2x), devilhead, FipZide, ImpacT, Scratch
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Do März 25, 2010 8:20 pm (Kein Titel)
Naja maximal halblegal kannst du mit 0,5er spielen. Dafür brauchst du ein Gelände, das deinen Eltern gehört, bzw das jemandem gehört, von dem ihr ein schriftliche Erlaubniss zum spielen habt. Das Gelände muss ausserdem umzäunt sein. Wenn ein Wanderweg oder ähnliches durch das Gelände geht, habt ihr aber Pech, weil den dürft ihr nicht einfach sperren.
Am besten liest du dir mal das WaffG und die ganzen Threads hierzu durch. _________________ Erfolgreich gehandelt mit: alohaa, Capere, curtisS (2x), devilhead, FipZide, ImpacT, Scratch
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Do März 25, 2010 8:45 pm (Kein Titel)
Da ist halt die Frage wie lange das noch gut geht, bis dann letztendlich doch von beängstigten Spaziergängern die Polizei gerufen wird. _________________
bereits gehandelt mit: Shadow90, softair_neuling, Cluba
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Do März 25, 2010 8:47 pm (Kein Titel)
Naja, vllt ist deren Gelände legal. Oder es ist illegal und bis jetzt hat sie leider noch keiner erwischt.
Was passiert, wenn du illegal spielst: Die Softairs sind weg, du bekommst einen Haufen ärger (wenn du 14 bist: sogar Strafen wie gemeinnützige arbeit) und du schadest uns allen wegen der neagtiven Presse. _________________ Erfolgreich gehandelt mit: alohaa, Capere, curtisS (2x), devilhead, FipZide, ImpacT, Scratch
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Do März 25, 2010 8:57 pm (Kein Titel)
Ja aber es geht nicht anders, keiner unserer bekannten hat ein großes gelände und der wald ist von weg abgeschieden, ausserdem läuft dort noch ein Fluss der die Geräusche etwas absorbiert, erst 200m entfernt ist der nächste feldweg und 500m enfernt eine straße. Der wald ist auch nur 150m breit und 250m lang und das nächste dorf ist 500-700m entfernt und hat auch nur 300 einwoher und das andere nur 30. Es kommt also kein Spaziergänger dort lang und der Wald ist auch zu klein zum jagen.
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Do März 25, 2010 9:02 pm (Kein Titel)
Das Gesetz ist nunmal so und wenn es nicht legal geht, hast du eben Pech gehabt. Willkommen in Deutschland. Die meisten Spieler haben keine Möglichkeit zu spielen und können nur mit viel Glück ein Team in ihrer Nähe finden oder auf öffentlicher OPs fahren.
Und jetzt ist hier schluss, mit was wäre wenn blabla.
Entweder Legal oder gar nicht. _________________ Erfolgreich gehandelt mit: alohaa, Capere, curtisS (2x), devilhead, FipZide, ImpacT, Scratch
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Do März 25, 2010 9:07 pm (Kein Titel)
Ok kennt jemand ein Gelände von euch wo man LEGAL skirmen kann? Kann man auch in Wäldern machen mit bestimmter erlaubniss von Waldbesitzern, Polizei, oder Landbesitzern?
Edit:Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen [...] hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden, [...] Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [...] unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen [...]. Ausgenommen sind solche Gegenstände, die erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel oder für Brauchtumsveranstaltungen bestimmt sind oder die Teil einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung [...] sind oder werden sollen oder Schusswaffen, für die [...] eine Erlaubnis zum Führen erforderlich ist. Erkennbar nach ihrem Gesamterscheinungsbild zum Spiel bestimmt sind insbesondere Gegenstände, deren Größe die einer entsprechenden Feuerwaffe um 50 Prozent über- oder unterschreiten, neonfarbene Materialien enthalten oder keine Kennzeichnungen von Feuerwaffen aufweisen.
danach müste man seine softair nur neongrün oder so anmalen oder softair darufschreiben und dann zählt es nicht mehr unter Nachbildungen und ist erlaubt
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Do März 25, 2010 9:19 pm (Kein Titel)
Also einige Teams haben eine Erlaubniss der Polizei. Wenn du ein umzäuntes Gelände hast, dann kann man ja mal nachfragen.
aber bitte kein 14-Jähriger: ey wir wollen da zocken und ballern, dürfen wir?
Sondern einen Erwachsenen bitten. Evtl auch ein Schreiben aufsetzen und noch etwa allgemein zum Airsoft erzählen.
Mit viel viel Glück klappt es.
edit: Nein, die Softairs müssen aus einem neon farbenen Material bestehen. Nach dem Anmalen ist das Material aber weiterhin schwarz, nur die ist noch zusätzlich eine Farbschicht drauf _________________ Erfolgreich gehandelt mit: alohaa, Capere, curtisS (2x), devilhead, FipZide, ImpacT, Scratch