Mal etwas verkürzt:
Zitat:
Waffengesetz § 35 Absatz 3:
Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten ... auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte) ... auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen...
Also prinzipiell nein, Waffen, auch freie, so zu verkaufen ist verboten. In wie weit Softairs unter 0,5j davon ausgenommen sein könnten, da sie ohne Kennzeichnungspflicht nicht als freie Waffen eingestuft sind, bleibt m.M.n. kritisch und obliegt im Zweifelsfall dem Ordnungsamt oder dem Veranstalter und Halter des Hausrechts.
Ich würde es, der öffentlichen Ordnung willen nicht machen. Sich mit Waffen und Waffennachbildungen auf Flohmärkte zu stellen ist irgendwie schon asozial, für sowas gibt es Fachveranstaltungen.