Verfasst am:
Mo Dez 06, 2010 7:42 pm Softair Gesetze in Bayern
Hallo,
ich bin 14 Jahre alt und wohne in Bayern.
Zu Weihnachten würde ich eventuell eine AEG-Softair erwerben, mit einer Geschossenergie von maximal 0,5 Joule. Nun meine Frage: dürfte ich mit dieser Softair in meinen Grundstück z.B. auf eine Zielscheibe schießen?
Bitte event. rechtliche Verweise um meinen Vater zu überzeugen.
Endlich mal ein Neuer User, den man nicht auf die Rechtschreibung hinweisen muss. _________________ Wir essen jetzt Opa.
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Verfasst am:
Mo Dez 06, 2010 10:29 pm (Kein Titel)
Hm, nach dieser Seite sollte das schießen im Garten also kein Problem darstellen. Aber nach weiteren Recherchieren habe ich diese [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Seite gefunden.
Anscheinend gibt es für Bayern eine Sonderregelung, oder was meint ihr dazu?
[...]Anscheinend gibt es für Bayern eine Sonderregelung, oder was meint ihr dazu?[...]
Des mit deiner Quelle ist schwierig, da die aus dem Jahr 2004 bereits stammt, und in der Zwischenzeit bereits der Feststellungsbescheid (war glaub ich ~2006?) und des neue Gesetzt zum Thema "Anscheinswaffen" erlassen wurde ... _________________
-- Das nächste mal voraussichtlich online am -xx.xx.12- --
Nein, geh einfach nach den Deutschen Rechten. Dann machst du nichts falsch!
PS: Bei der Überschrift dachte ich schon, jemand denk wieder, dass Bayern nicht zu Deutschland gehört _________________ Rot ist nur mein Job als Moderator!
Naja, was auch immer ihr behauptet, mein Vater wollt´s nicht glauben und rief bei der Polizei an. Die haben in dann gesagt das ohne Safetyzone nix läuft. Das heißt 1,5x länger als Reichweite der Waffe. Die Frage ist nun wie weit schießt eine Softair? Bei mir würde es dises Model sein.
Dann sollten die Beamten von der Leitstelle mal ein bischen Gesetze pauken....
Bei ge"f"ten Waffen muss man eine Sicherheitszone einrichten, aber das muss auch nicht die 1,5 fache Reichweite sein, was dir die Beamten in grün/blau erzählt haben, sonder die 2 fache Reichweite der stärksten! Waffe.
Da aber 0,5er Spielzeug und keine freie Waffe ist, ist somit keine Sicherheitszone notwendig, von seiten des Gesetzgebers. Aber es empfiehlt sich. _________________ Wir essen jetzt Opa.
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