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 Softair Gesetze in Bayern

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TiMMMMMMMMe
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Alter: 16
Anmeldungsdatum: 06.12.2010
Beiträge: 3





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BeitragVerfasst am: Mo Dez 06, 2010 7:42 pm    Softair Gesetze in Bayern Antworten mit ZitatNach oben

Hallo,
ich bin 14 Jahre alt und wohne in Bayern.
Zu Weihnachten würde ich eventuell eine AEG-Softair erwerben, mit einer Geschossenergie von maximal 0,5 Joule. Nun meine Frage: dürfte ich mit dieser Softair in meinen Grundstück z.B. auf eine Zielscheibe schießen?
Bitte event. rechtliche Verweise um meinen Vater zu überzeugen.

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Jakob
Master Beserker GB 16




Alter: 16 Jahre

Beiträge: 683






Verfasst am: Do Mai 24, 2012 4:40 pm    Frage zu Softair Nach oben

Guck mal was ich cooles gefunden habe:


Vielleicht hilft dir das bisschen, wenn nicht frag einfach nochmal nach.

MfG Jakob

     
Matze
Rechtschreibfee
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Alter: 19
Anmeldungsdatum: 17.11.2009
Beiträge: 1720





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BeitragVerfasst am: Mo Dez 06, 2010 7:48 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

[Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ]
Lesen, verstehen und anwenden. Wenn du dir die Seite angeschaut hast, sollten eigentlich alle deine Fragen geklärt sein, wenn nicht, kannst du gerne nochmals nachfragen.

Endlich mal ein Neuer User, den man nicht auf die Rechtschreibung hinweisen muss. Very Happy

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TiMMMMMMMMe
Anwärter (A01)
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Alter: 16
Anmeldungsdatum: 06.12.2010
Beiträge: 3





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BeitragVerfasst am: Mo Dez 06, 2010 10:29 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Hm, nach dieser Seite sollte das schießen im Garten also kein Problem darstellen. Aber nach weiteren Recherchieren habe ich diese [Links und E-Mails sind nur für registrierte Mitglieder sichtbar. ] Seite gefunden.
Anscheinend gibt es für Bayern eine Sonderregelung, oder was meint ihr dazu?

Rechtschreibung FTW! Schule bringt doch was...

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SL8_Sniper
Super Master Berserker HA 12
Super Master Berserker HA 12





Anmeldungsdatum: 21.06.2009
Beiträge: 3074





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BeitragVerfasst am: Di Dez 07, 2010 7:21 am    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« TiMMMMMMMMe » hat folgendes geschrieben:
[...]Anscheinend gibt es für Bayern eine Sonderregelung, oder was meint ihr dazu?[...]


Des mit deiner Quelle ist schwierig, da die aus dem Jahr 2004 bereits stammt, und in der Zwischenzeit bereits der Feststellungsbescheid (war glaub ich ~2006?) und des neue Gesetzt zum Thema "Anscheinswaffen" erlassen wurde ... Confused

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bereits gehandelt mit: Pvt. Paula , Meiny , HiddenRangers , -Tobio- , m14Fan , Matze , Pfannkuchenkilla , wischmob , berndschmeja , hauzuwienix , Mubbel ,

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Spacekid
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BeitragVerfasst am: Di Dez 07, 2010 2:27 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

« TiMMMMMMMMe » hat folgendes geschrieben:
Rechtschreibung FTW! Schule bringt doch was...


Endlich mal jemand, der darauf achtet! Sehr gut!

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wuttel
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Erkannt anhand der IP Adresse
BeitragVerfasst am: Do Dez 09, 2010 6:14 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Nein, geh einfach nach den Deutschen Rechten. Dann machst du nichts falsch!

PS: Bei der Überschrift dachte ich schon, jemand denk wieder, dass Bayern nicht zu Deutschland gehört Rolling Eyes

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Grüße Lukas!

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Patrick
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BeitragVerfasst am: Do Dez 09, 2010 8:38 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Zitat:
Bei der Überschrift dachte ich schon, jemand denk wieder, dass Bayern nicht zu Deutschland gehört


Sorry, aber Zeitungen sagen was anderes Laughing

hab dir mal eine Deutschlandkarte mitgebracht
Image

Ja zum Topic :
Deutsch Gesetze gelten auch für Bayern und ja ich denke der Link von Matze sagt alles ^^

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TiMMMMMMMMe
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Beiträge: 3





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BeitragVerfasst am: Do Dez 09, 2010 9:14 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Naja, was auch immer ihr behauptet, mein Vater wollt´s nicht glauben und rief bei der Polizei an. Die haben in dann gesagt das ohne Safetyzone nix läuft. Das heißt 1,5x länger als Reichweite der Waffe. Die Frage ist nun wie weit schießt eine Softair? Bei mir würde es dises Model sein.
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Matze
Rechtschreibfee
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Beiträge: 1720





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BeitragVerfasst am: Do Dez 09, 2010 9:26 pm    (Kein Titel) Antworten mit ZitatNach oben

Dann sollten die Beamten von der Leitstelle mal ein bischen Gesetze pauken....
Bei ge"f"ten Waffen muss man eine Sicherheitszone einrichten, aber das muss auch nicht die 1,5 fache Reichweite sein, was dir die Beamten in grün/blau erzählt haben, sonder die 2 fache Reichweite der stärksten! Waffe.
Da aber 0,5er Spielzeug und keine freie Waffe ist, ist somit keine Sicherheitszone notwendig, von seiten des Gesetzgebers. Aber es empfiehlt sich.

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