Verfasst am:
Sa Mai 02, 2009 11:37 am Transport und Besitz von Softairwaffen (0,5 und mehr Joule)
Hallo,
hier mal alles, was man beim Softairtransport und Besitz beachten muss.
Denn wir hatten schon soooo viele Threads darüber, langsam reichts!
Also hier mal alle zusammengefasst, bitte erst lesen dan posten!
Auszug aus einem Artikel des VDB (Verband Deutscher Büchsenmacher) und dem JSM (Verband der Hersteller von Jagt- und Sportwaffen Munition.
Umgang mit Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie,
die Anscheinswaffen im Sinne des neuen Waffengesetzes sind:
1. Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie als Anscheinswaffen
Soft-Air Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie sind Anscheinswaffen i.S.d. neuen Waffengesetzes, wenn ihre äußere Form nach das Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen hervorrufen
und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden. Insofern dürften fast alle derzeit auf dem Markt befindlichen Soft-Air-Waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie der Definition
von Anscheinswaffen des neuen Waffengesetzes unterfallen.
2. Erwerb und Besitz von Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie
Der Erwerb und Besitz von Soft-Air-(Anscheins)waffen mit einer Geschossenergie unter 0,5 Joule ist weiterhin erlaubnisfrei, auch für Personen unter 18 Jahren. JSM und VDB empfehlen aber ein
Abgabealter von 14 Jahren.
3. Führen von Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie
Es ist verboten, die tatsachliche Gewalt über Soft-Air-(Anscheins)waffen unter 0,5 Joule Geschossenergie außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäfträume, des eigenen befriedeten Besitztums oder einer Schießstätte auszuüben (führen). Wer entgegen diesem Verbot eine Soft-Air-(Anscheins)waffe führt begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 € geahndet werden kann. Ein Transport von Soft-Air-(Anscheins)waffen (z.B. vom Händler zum eigenen Zuhause oder vom eigenen Zuhause zur Schießstätte) ist nur in einem verschlossenen Behältnis (z.B. eingeschweißte Verpackung oder in einer mit Schloss verriegelten Tasche) erlaubt.
4. Transportieren von Magazinen
Magazine müssen aus der Waffe entfehrt werden, aber dürfen dann offen getragen werden, da man mit ihnen keinen Schaden anrichten kann.
Aber um sicher zu gehen, tut sie einfach in eine extra Tasche, dann kann nichts schief gehen!
5. Für Waffen über 0,5 Joule gilt:
Beim Transport genau das gleiche wie bei 0,5 Joule Waffen (siehe oben!), nur ihr müsst mind. 18 Jahre alt sein und die Waffe muss ein "F" vorweisen (dieses ist eien Art Tüv Zeichen, mit dem Waffen über 0,5 Joule gekennzeichnet sein müssen).