Streng nach Gesetzestext ist jeglicher Bastelei an Waffen vom Laien untersagt, sofern es sich um waffenrelevante Bauteile handelt (Gearbox, Lauf, HopUp). Wenn man selber dran rumschraubt erlischt die Gültigkeit des F's, womit man in einer recht miserablen Lage wäre.
In der Realität interessiert es in der Szene kaum jemanden wer was umbaut, was jedoch bei Kontrollen, Leistungsprüfungen und Vergleich mit den katalogisierten Werten seitens der Behörden geschieht kann ich dir nicht sagen. _________________ Ich bin Optimist - das Magazin ist halbvoll.
[...]In der Realität interessiert es in der Szene kaum jemanden wer was umbaut, was jedoch bei Kontrollen, Leistungsprüfungen und Vergleich mit den katalogisierten Werten seitens der Behörden geschieht kann ich dir nicht sagen.
Was Thor sagt, stimmt schon...
aber der Grund warum ist genau so trivial..
Hab schon 4 Büchsenmacher angefragt, ob die soetwas vornehmen würden
(also,weder ob dies können,oder wollen ) und jedes mal des Selbe Ergebniss....
Prinzibiel müsste es nach waffg §26 die Möglichkeit geben, die Erlaubniss als Privatperson zu beantragen, allerdings weis ich weder wo, noch wie die Begründung ankommt, oder was für Bedingungen gestellt werden...... _________________
-- Das nächste mal voraussichtlich online am -xx.xx.12- --
wuttel: Rein optische Umbauten sind vollkommen legal. Nur eben keine Nachtsichtgeräte und zielmarkierende Gegenstände, aber das ist ein anderes Thema
SL8_Sniper: Ich bezweifle stark das man als Privater ohne entsprechende Qualifikationen (Büchsenmacher etc) an so eine Berechtigung kommt, bzw diese erlangt.
Und was Umbauten über offizielle Wege anbelangt...ich habe bisher von lediglich 3 Büchsenmachern deutschlandweit gehört, die sich mit ASG's beschäftigen. Und davon war anscheinend einer ein Betrüger (Gabs doch mal vor 1-2 Jahren die Story mit dem Typen der Umbauaufträge angenommen hat und die Kniften niemand je wieder gesehn hatte). _________________ Ich bin Optimist - das Magazin ist halbvoll.
Zuletzt bearbeitet von Thor am Do Jan 19, 2012 9:27 pm, insgesamt einmal bearbeitet
[...]Und davon wahr anscheinend einer ein Betrüger (Gabs doch mal vor 1-2 Jahren die Story mit dem Typen der Umbauaufträge angenommen hat und die Kniften niemand je wieder gesehn hatte).
Davon hab ich schon gelesen... _________________
-- Das nächste mal voraussichtlich online am -xx.xx.12- --
VORSICHT: Jetzt kommt ein "habe ich irgendwo gelesen" Beitrag.
Allerdings habe ich das wirklich gelesen und zwar auf einer offiziellen Seite des Bundeskriminalamtes. Dort hatte jemand die Anfrage gestellt, welche Softairteile von den folgenden waffenrelevante Teile wären.
Nachgefragte Teile: Gearbox, Motor, Hopup.
Offizielles Ergebnis: Nur die Gearbox ist als wafferelevantes Teil anzusehen und darf nicht verändert werden.
Leider hat niemand nach dem Lauf gefragt.
Laut meiner neuesten Info verliert das "F" nicht seine Gültigkeit, solange die Energie zwischen 0,5 und 7,5 J bleibt UND der Umbau von einem BüMa durchgeführt wurde (Nachweis!).
Alle Angaben ohne Gewähr... _________________ Erfolgreich gehandelt mit: shadow90; Bartjay; _master_; Matze
VORSICHT: Jetzt kommt ein "habe ich irgendwo gelesen" Beitrag.
Allerdings habe ich das wirklich gelesen und zwar auf einer offiziellen Seite des Bundeskriminalamtes. Dort hatte jemand die Anfrage gestellt, welche Softairteile von den folgenden waffenrelevante Teile wären.
Nachgefragte Teile: Gearbox, Motor, Hopup.
Offizielles Ergebnis: Nur die Gearbox ist als wafferelevantes Teil anzusehen und darf nicht verändert werden[...]
Diese Aussage wird durch den : "Feststellungsbescheid nach§2 Abs.5WaffG i.V.m. § 48 Abs.3 WaffG" gedeckt. :wink:
EDIT:
Müsste der hier sein:
Jedoch geht es in diesem wie bereits erwähnt, leider nicht um die Lauffrage, und nicht um :
"Laut meiner neuesten Info verliert das "F" nicht seine Gültigkeit, solange die Energie zwischen 0,5 und 7,5 J bleibt
UND der Umbau von einem BüMa durchgeführt wurde (Nachweis!). "
.
Der Büchsenmacher, mit dem ich mich zuletzt Unterhalten hab, war der Meinung, dass ein Neubeschuss schon nötig ist... (aber von dieser Mündlichen Aussage kann man sich leider nichts kaufen...) _________________
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Verfasst am:
Do Jan 19, 2012 10:10 pm (Kein Titel)
« Freaky14 » hat folgendes geschrieben:
Hast du Jura studiert [...]
Hab zwar schon mit dem Gedanken gespielt, aber daraus wurde dann doch nichts...
« Freaky14 » hat folgendes geschrieben:
[...]oder liest du dir 5 mal täglich das Gesetzbuch durch [...]
Dafür fehlt mir leider etwas die zeit....
Hilfreich wenn man sich grob mit dem Thema beschäftigen möchte:
"Recht" in der Hochschule kann einem die Grundzüge liefern, wie man grob mit Gesetzestexten umzugehen, und zu lesen hat,
Google -> liefert die Verweise auf interessante Gesetzestexte oder auch Feststellungsbescheide,
und dann des wichtigste: den originalen Gesetzestext lesen, und so viele wie mögliche hochwertige Kommentare zu den betreffenden §§
Damit fährt man relativ gut, relativ weit...
Ein Problem hat man nur dann, wenn sich noch Keiner mit dem Problem bezüglich dass man sich informieren möchte beschäftigt hat ... (oder die Kommentare der sachlichkeit entbehren) _________________
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Verfasst am:
Fr Jan 20, 2012 12:20 am (Kein Titel)
« Freaky14 » hat folgendes geschrieben:
Tut mir Leid, aber es ist schon erstaunlich (im positiven sinne), dass du dir extra die Mühe machst.
mfg
Fabian
Allerdings. Deshalb ganz großes Lob an dich! (Schleim )
In meiner Umgebung gibt es auch 3 Läden, die ASGs verkaufen, darunter ein BüMa, ein Laden, der so Messer & Co verkauft und ein Wucher-Shop, in dem alle Mitarbeiter "Ausländer" sind (also kaum ein Wort deutsch).
Ich kenne mich besser mit ASGs aus als alle 3 zusammen
Naja, man kann zwar sagen, der BüMa muss sich ja hauptsächlich mit echten Waffen beschäftigen, andererseits finde ich: Wenn das der JOB ist und kein Hobby, so wie bei uns und wenn man ~300€ ASGs verkauft, sollte man schon in der Lage sein, diverse Infos zu geben usw...