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Di Mai 17, 2011 9:05 am [NEGATIV] Umtausch
Hi,
ich habe mir doch vor einiger Zeit die M3 S90-M LONG Pumpgun / M56AL gekauft, vor 3 Tagen ist das Korn beim spielen einfach heruntergefallen und ist im Gras unauffindbar. Nun dachte ich mir ist ja noch keine 6 Monate alt, einfach zurückschicken. Denn auch der Schaft wackelt, was extrem stört.
Gut Email an den Shop und dann schreiben die mir rotzfrech, dass ein Umtausch einer defekten Ware nur innerhalb 14 Tage möglich ist und das ich Schlud bin, weil ich ein "Verschleisteil" (Korn und Schraube, die das Korn fixiert) verloren habe. Darauf habe ich sie auf die gesetzlichen Bestimmungen hingewiesen und das eine Schraube und Korn "kein Verbrauchsteil ist, noch beweglich ist", sondern ein fester Bestandteil der Shotgun. Jetzt wollen sie zumindest den Schaft reparieren, das Korn und die Schraube wollen sie mir nicht ersetzten, anstatt dessen machen sie mir Vorwürfe, ich wäre verantwortlich die Schraube nachzuziehen, allerdings kommt man an die Schraube im Außenlauf mit nem normalen Schraubenzieher nicht hin,...
Die Schraube wird schon von Anfang an nicht richtig festgezogen/gesichert gewesen sein, sonst hätte sie sich nicht gelockert haben.
Dafür bin aber ich nicht verantwortlich.
Habt ihr noch Tipps, wie ich noch besser argumentieren kann, um auch Korn und Schraube ersetzt zu bekommen.
Bei Softairsektor.de ging die Reparatur meiner MP5 damals problemlos, und die hier zicken so rum?
Verfasst am:
Di Mai 17, 2011 2:33 pm Re: [NEGATIV] Umtausch
« Korbi » hat folgendes geschrieben:
[...]Die Schraube wird schon von Anfang an nicht richtig festgezogen/gesichert gewesen sein, sonst hätte sie sich nicht gelockert haben.
[...]
Habt ihr noch Tipps, wie ich noch besser argumentieren kann[?]
§ 476 BGB Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten nach Kauf _________________
-- Das nächste mal voraussichtlich online am -xx.xx.12- --
Verfasst am:
So Mai 22, 2011 4:25 pm Mach doch mal einen Eintrag bei der Produktbewertung!
Servus,
soweit ich es noch in Erinnerung habe, kannst Du da als Kunde die Produkte bewerten. Schreib da was negatives, aber wahres rein. Vielleicht merken sie was.
Der Abwimmel-Taktik kannst Du auch widersetzen, im dem du Die Softair einfach hinschickst. Dazu einen freundlichen Brief, in dem Du den Mangel schilderst und Dein Garantie-Recht einforderst. Du bisst allerdings mittlerweile in jener Phase größer 14 Tagen und weniger als 6 Monate. wo nicht mehr das Rückgaberecht aus dem "sog. Fernabsatzgesetz" hast, sondern nur noch Garantieansprüche. Das heißt der Händler kann entscheiden zwischen Reperatur, Wandlung des Kaufvertrages und ggf auch neuer Ware als Ersatz für alte.
Im übrigen würde ich auf die Anleitung hinweisen. Wenn da nichts von regelmäßig anziehen drin steht, musst Du nichts regelmäßig kontrollieren und anziehen. _________________ Gruß vom Blechspielzeug-Fan
Verfasst am:
Mo Mai 23, 2011 11:14 pm (Kein Titel)
Sowas ist echt zum kotzen, das ist bei sehr vielen Webunternehmen so!! Lass dich da nicht abwimmeln, und schon allein das du uns davon erzählt hast ist für die Strafe genug!
Irgendwann müssen auch "die" umdenken _________________ SCHEIß LEBEN