Verfasst am:
Mi Mai 11, 2011 7:51 pm Urheberrechtsgesetz
Hallo Leute,
ich hab mich mit dem Thema des Urheberrechtsgesetzes beschäftigt, aber ich finde unter den 1000 §, keinen der aussagt, dass ich keine Bilder anderer Personen, etc. veröffentlichen darf.
Warscheinlich bin ich nur zu blöd zum finden, aber ich denke einige wissen sofort welche § ich meine und können mir möglicherweise helfen.
Das ganze mach ich mal wieder nur für die Schule . _________________ LowCaps 4 ever
Rollt ein Ball um die Ecke und fällt um.
Bereits Erfolgreich gehandelt mit: Hiddenrangers (2x)
Ich weis jetzt nicht den Paragraphen aber meiner Meinung nach muss die Person erst einwilligen.
Ja dass weis ich bereits , ich such ja speziell diesen Paragraphen . _________________ LowCaps 4 ever
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Das heisst ja irgendwie "das Recht auf's eigen Bild" oder so.
Musst mal nach Persönlichkeitsrecht schauen, wenn es sowas gibt... _________________ Erfolgreich gehandelt mit: shadow90; Bartjay; _master_; Matze
Danke schön habs gefunden, es ist also tatsächlich das Recht am eigenen Bild und ist unter dem Kunsturheberrechtsgesetz zu finden.
Damit ist meine Frage beantwortet ich bedanke mich nochmal, und denke der Thread kann zu . _________________ LowCaps 4 ever
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