« bondsrm » hat folgendes geschrieben:
Wenn seine Eltern die kaufen is es doch nicht illegal...
...und er sie benützt, begehen sowohl er als auch seine Elten eine Ordnungswidrigkeit (einen Verstoß, gegen des WaffG)
Zitat:
Gemäß § 2 Abs. 1 WaffG muss man für Erwerb und Besitz von den o.g. Waffen[>0,5 Joule mit "F"] das 18. Lebensjahr vollendet haben. Besitz und Erwerb unter 18 Jahren ist gem. § 53 Abs. 1 Nr. 1 WaffG ordnungswidrig kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000EUR geahndet werden.
Das Überlassen darf gem. § 34 Abs. 1 WaffG nur an Personen über 18 Jahre geschehen und ist bei Verstoß eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 16 WaffG. Der Verstoß kann mit einer Höhe des Bußgeldes von bis zu 10.000EUR geahndet werden.
Zitat ende
ich glaube des bedarf keiner weiteren Erklärung.
(obwohl des ja eigentlich nichts mit der Ursprünglichen Frage zu tun hat)
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-- Das nächste mal voraussichtlich online am -xx.xx.12- --
Homino homini lupus est.
G18C = Mubbel
freak_2.1. = Herobrine
Sniper8 = Sniper_M.A.C.
I_KEEL_YOU XD = GUN-POWDER_NASENHAAR
Pfannkuchenkilla = Pfannkuchen
SL8_Sniper = ???
bereits gehandelt mit: Pvt. Paula , Meiny , HiddenRangers , -Tobio- , m14Fan , Matze , Pfannkuchenkilla , wischmob , berndschmeja , hauzuwienix , Mubbel ,